Anlagen mit mehr als einem Megawatt haben bereits ein Datum, um ihre Emissionen zu begrenzen

Emissionsminderung in der Industrie

Das letzte Kabinett genehmigt reale Erlass Emissionen von Stickoxiden (NOx), Schwefeldioxid (SO2) und Feinstaub (PM) aus Feuerungsanlagen Medium (zwischen einem fünfzig Megawatt) allen Begrenzungs einschließlich Biomasse und Biogas. die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt und mit Fristen von Neuinstallationen von Dezember 2018 erfüllt werden, sind Stromerzeugungsanlagen, Heizkessel oder Fernwärme-Netze.

Einige Ausnahmen für Biomasse
Es ist jedoch auch fest, dass „jüngste Investitionen in Biomasseanlagen unter Berücksichtigung die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu erhöhen und haben bereits zu einer Verringerung der Emissionen geführt und Berücksichtigung der Investitionszyklen nehmen Die Mitgliedstaaten sollten mehr Zeit für die Anpassung dieser Anlagen an die in dieser Richtlinie festgelegten Emissionsgrenzwerte einräumen können. "

Mehr Infos: https://www.energias-renovables.com/biomasa/las-instalaciones-de-biomasa-de-mas-de-20171226