Der Biomassesektor garantiert die Energieversorgung im Alarmzustand

Biomassepellets
Der Biomassesektor garantiert die Versorgung von Unternehmen und Bürgern mit erneuerbarer Energie während des Alarmzustands durch COVID-19

Von der spanischen Biomasse-Vereinigung (AVEBIOM) und der spanischen Vereinigung der Holzpellet-Produktionsunternehmen (APROPELLETS) Wir möchten der Gesellschaft vermitteln, dass Bioenergiefachleute weiterhin daran arbeiten werden, allen Nutzern die Versorgung mit sauberer und erneuerbarer Energie zu gewährleisten.

  • Die führende Hersteller von Pellets und anderen Biokraftstoffen - wie Chips und Knochen - werden sie weiterhin von ihren Einrichtungen aus beliefern, um die Versorgung des Marktes im gesamten Gebiet während des restlichen Winters zu gewährleisten.
  • Pelletspender wird weiterhin die Verkaufsstellen beliefern die weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich sind: Tankstellen und Lebensmittelmärkte, und auch weiterhin direkte Lieferungen an Verbrauchsstellen. Benutzern wird empfohlen, ihre Bedürfnisse gut einzuschätzen, um Logistik und Transport zu optimieren.

Somit können die Heizsysteme und die Industrien, die Biomasse verwenden, während des Einschlusses aufgrund des Coronavirus-Alarms problemlos weiterarbeiten.

  • Wie für Technischer Service von Kesseln und ÖfenSie nehmen weiterhin online oder bei Bedarf persönlich an Fehlern teil.
  • Für ihren Teil, Kraftwerke Mit Biomasse sind sie gut mit Biokraftstoff versorgt und werden weiterhin problemlos Energie erzeugen. Unternehmen, die Waldbiomasse nutzen, setzen ihre Arbeit im Wald fort.

Darüber hinaus berichten viele Unternehmen in der Biomassekette bereits von ihren Websites oder per E-Mail, dass sie alle nehmen Maßnahmen zum Schutz notwendig an seine Arbeitnehmer und Kunden während der Erbringung von Dienstleistungen.

 

Energie ist eine Grundversorgung in unserer Gesellschaft und dies spiegelt sich in der Königliches Dekret 463/2020 vom 14. März in Artikel 17, wo ausdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die Versorgung mit Strom und Brennstoffen während des Alarmzustands zu gewährleisten.

Die Verteilung von Waren wird als notwendig erachtet, wie in Artikel 14 des RD und dem kürzlich veröffentlichten Artikel angegeben TMA / 229/2020 vom 15. MärzDies garantiert den Beförderern den Zugang zu Dienstleistungen, die zur Erleichterung des Transports erforderlich sind.